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Stallpflicht ab 30.10.2025 im Saarland – Aufhebung am 28.11.2025

Am 29. Oktober 2025 hat das Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes (LAV) eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) erlassen.

Wesentliche Inhalte der Verfügung

  • Sofortige Stallpflicht für alle gehaltenen Vögel, darunter:

    • Hühner, Truthühner, Perlhühner

    • Rebhühner, Fasane

    • Laufvögel, Wachteln

    • Enten und Gänse

  • Verbot von Veranstaltungen, bei denen Vögel teilnehmen (z. B. Geflügelschauen).

Meldepflicht

Unklare oder gehäufte Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel müssen sofort gemeldet werden an das LAV:

Aufhebung

Die Stallpflicht wurde am Freitag, 28. November 2025, wieder aufgehoben.

Bild : Umweltministerium des Saarlandes
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