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Stallpflicht ab 30.10.2025 im Saarland – Aufhebung am 28.11.2025
Am 29. Oktober 2025 hat das Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes (LAV) eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) erlassen.
Wesentliche Inhalte der Verfügung
Sofortige Stallpflicht für alle gehaltenen Vögel, darunter:
Hühner, Truthühner, Perlhühner
Rebhühner, Fasane
Laufvögel, Wachteln
Enten und Gänse
Verbot von Veranstaltungen, bei denen Vögel teilnehmen (z. B. Geflügelschauen).
Meldepflicht
Unklare oder gehäufte Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel müssen sofort gemeldet werden an das LAV:
E-Mail: tiergesundheit@lav.saarland.de
Telefon: (0681) 9978-4500
Aufhebung
Die Stallpflicht wurde am Freitag, 28. November 2025, wieder aufgehoben.